Zeitlich unbegrenzte Nachmeldefrist

Die AXA Berufshaftpflicht bietet eine zeitlich unbegrenzte Nachmeldefrist bei Fehlern aus der beruflichen Tätigkeit. Bei Umweltrisiken gilt eine Frist von bis zu drei Jahren. Diese lange Nachmeldefrist ist besonders wertvoll, da Fehler oft erst Jahre später entdeckt werden.

Rückwärtsdeckung bei Erstabschluss

Bei erstmaligem Abschluss einer Berufs-Haftpflichtversicherung bietet die AXA eine Rückwärtsdeckung von einem Jahr. Damit sind auch zum Vertragsabschluss noch unbekannte Verstöße aus der Zeit davor mit eingeschlossen.

Auslandsschutz in EU und Schweiz

Auslandsrisiken für die berufliche Tätigkeit innerhalb der EU und der Schweiz sind bei der AXA Berufshaftpflicht mitversichert. Für Berufstätige mit grenzüberschreitenden Mandaten oder Projekten ist dieser Geltungsbereich ein wichtiger Baustein.

  • Unbegrenzte Nachmeldefristbei beruflichen Fehlern
  • Rückwärtsdeckung1 Jahr bei Erstabschluss
  • EU-Auslandsschutzinklusive Schweiz
  • Flexible Deckungssummenje nach Berufsrisiko

Spezialkonzept für Architekten und Bauingenieure

Bestimmte Berufsgruppen wie Architekten und Bauingenieure erhalten bei der AXA besonderen Schutz, der auch die Befriedigung berechtigter Ansprüche aus Schäden am Bauobjekt umfasst. Neben direkten Sachschäden werden dabei auch abgeleitete Vermögensschäden berücksichtigt, etwa Ausfall- und Ersatzkosten beim Auftraggeber.

Prüfkosten zusätzlich zur Deckungssumme

Ein praktischer Vorteil: Die Kosten für die Prüfung, ob erhobene Vorwürfe der Sache oder der Höhe nach zutreffen, werden nicht auf die Deckungssumme angerechnet, sondern von der AXA selbst getragen. So bleibt die volle Deckungssumme für tatsächliche Schadenersatzansprüche erhalten.

Zweifachgarantie für Anwälte und Berater

Für Rechtsanwälte, Treuhänder sowie beratende Berufe bietet die AXA eine Erweiterung der Leistungen auf eine Zweifachgarantie pro Versicherungsjahr – ein zusätzlicher Puffer für Berufsgruppen mit besonders hohem Haftungsrisiko.

Zwei Schadenfälle aus der Praxis

Beispiel

Spät entdeckter Beratungsfehler

Ein Fehler aus einer beruflichen Tätigkeit wird erst Jahre später entdeckt. Dank der zeitlich unbegrenzten Nachmeldefrist der AXA bleibt der Versicherungsschutz auch dann bestehen.

Beispiel

Baumangel durch Planungsfehler

Ein Architekt macht bei der Planung einen Fehler, der zu einem Schaden am Bauobjekt führt. Die AXA Berufshaftpflicht übernimmt die berechtigten Ansprüche im Rahmen des Spezialkonzepts für Architekten.

Die Stärken auf einen Blick

✓ Stärken der AXA Berufshaftpflicht📊 Zahlen & Fakten
Zeitlich unbegrenzte Nachmeldefrist bei FehlernRückwärtsdeckung 1 Jahr bei Erstabschluss
Auslandsschutz innerhalb der EU und SchweizEmpfohlene Deckung für Ärzte: 3-5 Mio. €
Prüfkosten nicht auf Deckungssumme angerechnetZweifachgarantie für Anwälte und Berater

Kurz zusammengefasst

Die AXA eignet sich besonders für Berufstätige mit grenzüberschreitenden Mandaten sowie für Architekten und Bauingenieure, die einen langfristigen, EU-weiten Versicherungsschutz suchen. Was die AXA für Ihre berufliche Situation kostet, zeigt das Formular auf dieser Seite.