Zeitlich unbegrenzte Nachmeldefrist
Die AXA Berufshaftpflicht bietet eine zeitlich unbegrenzte Nachmeldefrist bei Fehlern aus der beruflichen Tätigkeit. Bei Umweltrisiken gilt eine Frist von bis zu drei Jahren. Diese lange Nachmeldefrist ist besonders wertvoll, da Fehler oft erst Jahre später entdeckt werden.
Rückwärtsdeckung bei Erstabschluss
Bei erstmaligem Abschluss einer Berufs-Haftpflichtversicherung bietet die AXA eine Rückwärtsdeckung von einem Jahr. Damit sind auch zum Vertragsabschluss noch unbekannte Verstöße aus der Zeit davor mit eingeschlossen.
Auslandsschutz in EU und Schweiz
Auslandsrisiken für die berufliche Tätigkeit innerhalb der EU und der Schweiz sind bei der AXA Berufshaftpflicht mitversichert. Für Berufstätige mit grenzüberschreitenden Mandaten oder Projekten ist dieser Geltungsbereich ein wichtiger Baustein.
- Unbegrenzte Nachmeldefristbei beruflichen Fehlern
- Rückwärtsdeckung1 Jahr bei Erstabschluss
- EU-Auslandsschutzinklusive Schweiz
- Flexible Deckungssummenje nach Berufsrisiko
Spezialkonzept für Architekten und Bauingenieure
Bestimmte Berufsgruppen wie Architekten und Bauingenieure erhalten bei der AXA besonderen Schutz, der auch die Befriedigung berechtigter Ansprüche aus Schäden am Bauobjekt umfasst. Neben direkten Sachschäden werden dabei auch abgeleitete Vermögensschäden berücksichtigt, etwa Ausfall- und Ersatzkosten beim Auftraggeber.
Prüfkosten zusätzlich zur Deckungssumme
Ein praktischer Vorteil: Die Kosten für die Prüfung, ob erhobene Vorwürfe der Sache oder der Höhe nach zutreffen, werden nicht auf die Deckungssumme angerechnet, sondern von der AXA selbst getragen. So bleibt die volle Deckungssumme für tatsächliche Schadenersatzansprüche erhalten.
Zweifachgarantie für Anwälte und Berater
Für Rechtsanwälte, Treuhänder sowie beratende Berufe bietet die AXA eine Erweiterung der Leistungen auf eine Zweifachgarantie pro Versicherungsjahr – ein zusätzlicher Puffer für Berufsgruppen mit besonders hohem Haftungsrisiko.
Zwei Schadenfälle aus der Praxis
Spät entdeckter Beratungsfehler
Ein Fehler aus einer beruflichen Tätigkeit wird erst Jahre später entdeckt. Dank der zeitlich unbegrenzten Nachmeldefrist der AXA bleibt der Versicherungsschutz auch dann bestehen.
Baumangel durch Planungsfehler
Ein Architekt macht bei der Planung einen Fehler, der zu einem Schaden am Bauobjekt führt. Die AXA Berufshaftpflicht übernimmt die berechtigten Ansprüche im Rahmen des Spezialkonzepts für Architekten.
Die Stärken auf einen Blick
| ✓ Stärken der AXA Berufshaftpflicht | 📊 Zahlen & Fakten |
|---|---|
| Zeitlich unbegrenzte Nachmeldefrist bei Fehlern | Rückwärtsdeckung 1 Jahr bei Erstabschluss |
| Auslandsschutz innerhalb der EU und Schweiz | Empfohlene Deckung für Ärzte: 3-5 Mio. € |
| Prüfkosten nicht auf Deckungssumme angerechnet | Zweifachgarantie für Anwälte und Berater |
Kurz zusammengefasst
Die AXA eignet sich besonders für Berufstätige mit grenzüberschreitenden Mandaten sowie für Architekten und Bauingenieure, die einen langfristigen, EU-weiten Versicherungsschutz suchen. Was die AXA für Ihre berufliche Situation kostet, zeigt das Formular auf dieser Seite.