Kürzlich überarbeitetes Berufshaftpflicht-Konzept

HDI hat seine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, Ingenieure und Sachverständige umfassend modernisiert. Neben erweiterten Leistungen und Tarifanpassungen wurde das Regelwerk auch sprachlich überarbeitet, mit einem 360-Grad-Blick auf das Produkt – von den Versicherungsbedingungen über Tarif und Systematik bis hin zur Sprache.

Automatischer Honorarschutz bei Honorarstreit

Mit der HDI Berufshaftpflicht erhalten Architekten und Ingenieure einen prämienfrei mitversicherten Honorarschutz. Dieser sichert bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten zu einbehaltenem Honorar vom Bauherrn ab – HDI klärt den Schadensersatzanspruch und übernimmt die Kosten zur Geltendmachung des Honoraranteils.

Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung

Die HDI Berufshaftpflicht bietet eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung, auch bei Berufsaufgabe. Das bedeutet: Auch Jahre nach Ende der aktiven Tätigkeit bleiben Ansprüche aus früheren Fehlern abgesichert.

  • Honorarschutzprämienfrei mitversichert
  • Unbegrenzte Nachhaftungauch bei Berufsaufgabe
  • Modernisiertes Regelwerk360-Grad-Überarbeitung
  • Schlichtung/MediationKosten übernommen

Neue Berufsbilder im Regelwerk berücksichtigt

Im Zuge der Aktualisierung hat HDI zahlreiche Berufsbilder neu identifiziert, erweitert oder erstmals integriert. So berücksichtigt der Versicherer nun unter anderem Tätigkeiten wie Energie-Effizienz-Experten oder qualifizierte Vergabeberater bei Bau- und Planungsleistungen. Auch für Sachverständige, Gutachter und Projektsteuerer wurden Anpassungen vorgenommen, die die fortschreitende Spezialisierung moderner Tätigkeiten widerspiegeln.

Rahmenvertragsrabatte und Gründerkonditionen

Es gibt Sondernachlässe für Rahmenvertragspartner wie den VDI, die BIngK, den VDSI, den BDB, den VWI und den BVS. Für Existenzgründer ist der Selbstbehalt zudem auf 1.000 Euro reduziert – ein Vorteil gerade in der finanziell oft angespannten Gründungsphase.

Eigene Konzepte für Anwälte, Steuerberater und WP

Neben Architekten und Ingenieuren bietet HDI eigene Berufshaftpflicht-Konzepte für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Ärzte an. Jede dieser Berufsgruppen erhält eine auf ihr spezifisches Tätigkeitsfeld zugeschnittene Lösung – so bekommt beispielsweise ein Bauingenieur eine Haftpflichtversicherung mit anderen Inhalten als ein Tragwerksplaner.

Beitragsfreie Umweltschaden-Grunddeckung

Das 2017 eingeführte Umweltschadengesetz nimmt Architekten wie Ingenieure stärker in die Haftung. Vor den finanziellen Folgen schützt die Umweltschadenversicherung von HDI – die Grunddeckung ist bereits beitragsfrei in der Berufshaftpflicht enthalten.

Zwei Schadenfälle aus der Praxis

Beispiel

Streit um einbehaltenes Honorar

Ein Bauherr behält einem Architekten einen Teil des vereinbarten Honorars ein. Über den automatischen Honorarschutz der HDI Berufshaftpflicht wird der Anspruch geklärt und durchgesetzt.

Beispiel

Planungsfehler bei der Kellerabdichtung

Ein Architekt hatte die Fundamente nicht ausreichend hoch angelegt, wodurch wiederholt Wasser in Kellerräume eindringt. Die HDI Berufshaftpflicht übernimmt die berechtigten Ansprüche der Betroffenen.

Die Stärken auf einen Blick

✓ Stärken der HDI Berufshaftpflicht📊 Zahlen & Fakten
Automatischer, prämienfreier HonorarschutzZeitlich unbegrenzte Nachhaftung
Kürzlich modernisiertes, erweitertes RegelwerkSelbstbehalt für Gründer auf 1.000 € reduziert
Beitragsfreie Umweltschaden-GrunddeckungSondernachlässe für VDI, BIngK und weitere Verbände

Kurz zusammengefasst

HDI eignet sich besonders für Architekten, Ingenieure und Sachverständige, die ein aktuelles, modernisiertes Berufshaftpflicht-Konzept mit automatischem Honorarschutz suchen. Was HDI für Ihre berufliche Situation kostet, zeigt das Formular auf dieser Seite.