Fünf Abschnitte statt unübersichtlichem Gesamtvertrag
Das Bedingungswerk der BGV Betriebshaftpflicht ist klar in fünf Abschnitte gegliedert: Abschnitt A1 gilt für die allgemeinen und besonderen betrieblichen und beruflichen Risiken (Betriebs- und Berufshaftpflichtrisiko), A2 für Schäden durch Umwelteinwirkungen und Schäden an der Umwelt, A3 für Risiken durch gelieferte Erzeugnisse, abgeschlossene Arbeiten oder sonstige ausgeführte Leistungen (Produkthaftpflichtrisiko), A4 für Risiken im Zusammenhang mit dem Rückruf von Produkten und A5 für Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind. Diese klare Trennung erleichtert es, im Bedarfsfall schnell die relevante Regelung zu finden.
- A1: Betriebs-/Berufsrisikoallgemeine und besondere Risiken
- A2: UmweltrisikoUmwelteinwirkungen und -schäden
- A3: ProdukthaftpflichtErzeugnisse, Arbeiten, Leistungen
- A4: ProduktrückrufKosten im Zusammenhang mit Rückrufen
- A5: Vermögensschädenweder Personen- noch Sachschäden
Schutz für alle Betriebsstätten
Der Versicherungsschutz besteht für alle Betriebsstätten, zum Beispiel Produktions- oder Vertriebsniederlassungen und Läger. Betriebe mit mehreren Standorten müssen also nicht für jeden Standort separat einen Vertrag abschließen, sofern diese innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs liegen.
Günstige Sondertarife für bestimmte Berufsgruppen
Die BGV Betriebshaftpflicht wird für viele Berufe und Berufsgruppen angeboten und gehört zu den leistungsstarken Betriebshaftpflicht-Angeboten am Markt. Für einige Berufsgruppen bietet die BGV besonders günstige Betriebshaftpflicht-Tarife an, die auf deren spezifisches Risikoprofil zugeschnitten sind.
Prüfung vor Regulierung oder Abwehr
Die BGV prüft im Schadenfall zunächst die Frage der Schuld: Sind die erhobenen Ansprüche berechtigt? Sind sie das nicht, wehrt die BGV diese ab – inklusive aller dafür erforderlichen Kosten. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt damit sowohl die Prüfung und Klärung der Anspruchsvoraussetzungen als auch die eigentliche Schadenregulierung.
Wer bei der BGV mitversichert ist
Mitversichert sind Freischaffende, Selbstständige sowie Unternehmer, einschließlich ihrer gesamten Belegschaft während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Die Versicherung übernimmt Kosten für Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Belegschaft verursachen.
BGV und Badische Versicherungen – ein und dieselbe Gruppe
Kunden kennen den Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband regional häufig unter dem geläufigeren Namen Badische Versicherungen. Beide Bezeichnungen stehen für dieselbe Unternehmensgruppe mit Sitz in Karlsruhe – die Betriebshaftpflicht wird dabei unter beiden Namen identisch angeboten.
Zwei Schadenfälle aus der Praxis
Sturz in der Badausstellung
In der Badausstellung eines Sanitärhandels stürzt eine Kundin über einen Karton, den ein Mitarbeiter unsachgemäß abgestellt hat. Sie fügt sich Verletzungen zu, die ärztliche Behandlung erfordern. Die BGV Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten.
Vergessener Rohranschluss
Ein Installateur vergisst nach der Reparatur den Anschluss für das Hauptabflussrohr wiederherzustellen. Das ausgetretene Wasser verursacht einen großen Schaden. Die BGV reguliert den Schaden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme.
Die Stärken auf einen Blick
| ✓ Stärken der BGV Betriebshaftpflicht | 📊 Zahlen & Fakten |
|---|---|
| Klar gegliedertes Bedingungswerk in fünf Abschnitte | Sitz in Karlsruhe |
| Günstige Sondertarife für bestimmte Berufsgruppen | Produktrückruf separat geregelt (Abschnitt A4) |
| Schutz für alle Betriebsstätten eines Unternehmens | Vermögensschäden separat in Abschnitt A5 |
Kurz zusammengefasst
Die BGV eignet sich besonders für Unternehmen, die ein transparent gegliedertes Bedingungswerk mit mehreren Standorten und klar geregeltem Produktrückruf schätzen. Was die BGV für Ihren Betrieb kostet, zeigt das Formular auf dieser Seite.