Beauftragung versus eigene Tätigkeit: eine wichtige Grenze
Für Bürobetriebe, die im Rahmen ihrer Aufträge Subunternehmer einsetzen, ist eine genaue Unterscheidung entscheidend: Die ERGO-Police deckt das Risiko ab, das aus der Beauftragung eines Subunternehmers entsteht – also die Verantwortung des auftraggebenden Unternehmens für die Auswahl und Überwachung. Nicht mitversichert ist dagegen die Haftpflicht des Subunternehmers selbst für seine eigene Tätigkeit. Dieser benötigt zwingend eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung, sonst bleibt im Schadenfall eine Lücke, die im schlimmsten Fall auf den Auftraggeber zurückfällt.
Die Insolvenzklausel bei Arbeits- und Liefergemeinschaften
Für Bürobetriebe, die im Rahmen größerer Projekte mit anderen Unternehmen in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammenarbeiten, ist ein weiterer Baustein relevant: die Mitversicherung von Arbeits- und Liefergemeinschaften inklusive Insolvenzklausel. Diese Klausel schützt davor, für Ansprüche zu haften, die entstehen, weil ein Partnerunternehmen innerhalb der Gemeinschaft zahlungsunfähig wird – ein Szenario, das gerade bei größeren, mehrjährigen Projekten nicht auszuschließen ist.
Ein Konzept, gebaut für Bürobetriebe
ERGO bietet mit der Standard-Betriebshaftpflicht einen gewerblichen Haftpflichtversicherungsschutz an, der speziell auf die Risiken klassischer Büro- und Dienstleistungsbetriebe zugeschnitten ist. Im Vergleich zum bisherigen Versicherungsschutz wurden dabei mehrere Verbesserungen eingeführt, unter anderem bei Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken, die mit einer eigenen Versicherungssumme mitversichert sind.
Eine Sonderregelung für Immobilienverwalter
Für Immobilienverwalter, die ausschließlich oder überwiegend kaufmännisch tätig sind (mindestens 70 % der Tätigkeit), gelten bei ERGO spezifische Regelungen innerhalb des Betriebshaftpflicht-Konzepts. Diese Berufsgruppe hat oft ein anderes Risikoprofil als klassische Bürobetriebe, da sie regelmäßig für fremdes Eigentum verantwortlich ist.
ERGO als Teil der Munich Re
ERGO ist weltweit in über 20 Ländern vertreten, beschäftigt rund 37.000 Mitarbeitende und erzielte 2024 ein Beitragsaufkommen von 20,8 Milliarden Euro. Die Ursprünge des Konzerns reichen bis in das Jahr 1820 zurück; seit der vollständigen Übernahme 2001 gehört ERGO zur Munich Re, einem der weltweit größten Rückversicherer.
Zwei Schadenfälle aus der Praxis
Insolvenz eines ARGE-Partners
Ein Partnerunternehmen innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft wird zahlungsunfähig. Die Insolvenzklausel der ERGO schützt die übrigen Mitglieder vor der Haftung für die Beitragslücke.
Schaden bei einem unversicherten Subunternehmer
Ein beauftragter Subunternehmer ohne eigene Betriebshaftpflicht verursacht einen Sachschaden. Da nur das Beauftragungsrisiko, nicht die Tätigkeit des Subunternehmers selbst versichert ist, bleibt eine Lücke, die im Zweifel auf den Auftraggeber zurückfallen kann.
Tätigkeitsschaden bei einem Kundentermin
Mitarbeitende eines Bürobetriebs beschädigen bei einem Termin vor Ort versehentlich fremdes Eigentum auf dem Grundstück des Kunden. Die eigene Versicherungssumme für Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken übernimmt die Kosten.
Die Stärken auf einen Blick
| ✓ Stärken der ERGO Betriebshaftpflicht | 📊 Zahlen & Fakten |
|---|---|
| Arbeits- und Liefergemeinschaften inklusive Insolvenzklausel | Weltweit in über 20 Ländern vertreten |
| Klare Regelung zur Subunternehmer-Haftung | Rund 37.000 Beschäftigte, 20,8 Mrd. € Beitragsaufkommen (2024) |
| Sonderregelung für kaufmännisch tätige Immobilienverwalter | Teil der Munich Re, gegründet 1820 |
Kurz zusammengefasst
Wer regelmäßig Subunternehmer beauftragt, sollte bei ERGO genau prüfen, welches Risiko tatsächlich mitversichert ist – und darauf bestehen, dass jeder Subunternehmer eine eigene Betriebshaftpflicht nachweist. Was ERGO für Ihren Betrieb kostet, zeigt das Formular auf dieser Seite.