Rechtlich zulässige Beratungsleistungen mitversichert

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Haftung bei für das entsprechende Gewerbe rechtlich zulässigen Beratungsleistungen: Diese sind bei der Nürnberger Betriebshaftpflicht seit der Überarbeitung ausdrücklich mitversichert. Das kann relevant werden, wenn ein Handwerker dem Bauherren zu bestimmten baulichen Maßnahmen rät – ein Bereich, der bei vielen Standardtarifen anderer Anbieter unversichert bleibt.

Asbestschäden: Sublimit auf 500.000 Euro verdoppelt

Die Sublimits wurden in mehreren Schadensbereichen erhöht: Die Versicherungssumme für Asbestschäden beträgt mit 500.000 Euro doppelt so viel wie bisher. Für Handwerksbetriebe im Baugewerbe, die bei Renovierungsarbeiten in Altbauten mit Asbest in Berührung kommen können, ist diese Erhöhung ein spürbarer Fortschritt.

Schäden an gemieteten Containern und Deponiekosten

Die Nürnberger zahlt im Rahmen ihrer Betriebshaftpflicht auch für Schäden an gemieteten Containern sowie für die Deponiekosten, falls es zur Verunreinigung fremden Materials kommt. Für Betriebe, die auf Baustellen regelmäßig mit gemieteten Containern arbeiten, ist dieser Baustein von praktischer Bedeutung.

Erweiterte Obhuts- und Tätigkeitsschäden

So sind beispielsweise bei den sogenannten Obhutsschäden künftig auch solche Schäden mitversichert, die aufgrund von Wartungs- oder Reparaturarbeiten in der Betriebsstätte des Handwerksbetriebes auftreten. Bei den sogenannten Tätigkeitsschäden sind ab sofort auch Beschädigungen am vom Kunden gestellten Baumaterial in den Versicherungsschutz eingeschlossen – und zwar sowohl auf der Baustelle als auch direkt beim Kunden.

  • Obhutsschäden erweitertauch bei Wartung in eigener Betriebsstätte
  • Kundengestelltes Baumaterialbei Tätigkeitsschäden mitversichert
  • Auf der Baustelleund direkt beim Kunden abgedeckt
  • Zuschlagsfreie Extraleistungenim überarbeiteten Tarif

Betriebsunterbrechung durch Nachbesserungsbegleitschäden

Bei Betriebsunterbrechungen oder Produktionsausfällen im Zusammenhang mit einem Nachbesserungsbegleitschaden beträgt die Deckungssumme bei der Nürnberger 100.000 Euro – ein Baustein, der bei größeren Bauprojekten mit Folgeschäden für den eigenen Betriebsablauf greift.

Prüfung durch erfahrene Juristen

In der Betriebshaftpflichtversicherung der Nürnberger wird zunächst von erfahrenen Juristen geprüft, ob die Haftungsansprüche, die ein Dritter gegen den Versicherungsnehmer geltend macht, rechtmäßig sind. Ist dies nicht der Fall, wehrt die Nürnberger diese Forderungen ab; anfallende anwaltliche Verteidigungskosten übernimmt der Versicherer.

Spätschadenschutz bis zu 10 Jahre

Wird der Beruf nicht mehr ausgeübt, besteht ein Spätschadenschutz bis zu 5 Jahre, dieser kann auf Wunsch auf 10 Jahre verlängert werden. Dieser Baustein ist besonders wichtig, da Schäden häufig erst Jahre nach der eigentlichen Pflichtverletzung sichtbar werden.

Zwei Schadenfälle aus der Praxis

Beispiel

Beratung zu baulichen Maßnahmen

Ein Handwerker rät dem Bauherren zu einer bestimmten baulichen Maßnahme, die sich im Nachhinein als problematisch erweist. Dank der mitversicherten Beratungsleistungen übernimmt die Nürnberger die berechtigten Ansprüche.

Beispiel

Beschädigung von kundengestelltem Material

Bei Arbeiten mit vom Kunden bereitgestelltem Baumaterial entsteht ein Schaden direkt beim Kunden. Die erweiterten Tätigkeitsschäden der Nürnberger übernehmen die Kosten des Ersatzes.

Die Stärken auf einen Blick

✓ Stärken der Nürnberger Betriebshaftpflicht📊 Zahlen & Fakten
Rechtlich zulässige Beratungsleistungen mitversichertAsbestschäden bis 500.000 € (verdoppelt)
Erweiterte Obhuts- und Tätigkeitsschäden für HandwerkerBetriebsunterbrechung bis 100.000 €
Spätschadenschutz bis zu 10 Jahre nach BerufsaufgabePrüfung durch erfahrene Juristen

Kurz zusammengefasst

Die Nürnberger eignet sich besonders für Handwerksbetriebe im Baugewerbe, die von erweiterten Sublimits und mitversicherten Beratungsleistungen profitieren möchten. Was die Nürnberger für Ihren Betrieb kostet, zeigt das Formular auf dieser Seite.