Schutz für alle Betriebsstätten in Deutschland
Die VGH Betriebshaftpflichtversicherung gilt für den Firmensitz und alle rechtlich unselbstständigen Betriebsstätten innerhalb Deutschlands. Betriebe mit mehreren Standorten müssen also keinen gesonderten Vertrag für jede Filiale abschließen, solange diese rechtlich unselbstständig sind.
Empfohlene Mindestdeckungssumme
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung sollte so gewählt werden, dass der größte anzunehmende Schadenfall dadurch abgesichert ist. Die VGH empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Umweltschaden-Basisversicherung inklusive
In der VGH Betriebshaftpflichtversicherung genießen Kunden den Schutz der Umweltschaden-Basis-Versicherung. Dieser Baustein ist bei vielen Standardtarifen nur gegen Aufpreis erhältlich, bei der VGH jedoch bereits Teil des Konzepts.
Eigenes Konzept für Landwirte
Für Land- und Forstwirte bietet die VGH eine eigene landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht an, die land- und forstwirtschaftliche Risiken absichert. Als Standarddeckungssumme empfiehlt die VGH hier 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – deutlich mehr als bei der allgemeinen gewerblichen Empfehlung. Auch hier genießen Kunden den Schutz der Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Basisversicherung.
- Gewerbliche BHVmind. 3 Mio. € empfohlen
- Landwirtschaftliche BHV5 Mio. € pauschal empfohlen
- Umweltschaden-Basisin beiden Konzepten enthalten
- Alle Betriebsstättendeutschlandweit mitversichert
Grunddeckung oder umfassender Schutz
Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen sowohl eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz an. Kunden können den Tarif selbst auswählen oder sich von Beratern der VGH helfen lassen, den passenden Schutz zu finden.
Schadenmeldung und Vertragsabschluss
Ein Schaden lässt sich bequem und unkompliziert über die Online-Formulare der VGH melden, alternativ über den telefonischen Service oder den persönlichen Berater. Über die Beratersuche der VGH lässt sich zudem eine Vertretung oder Sparkasse in der Nähe finden.
Zwei Schadenfälle aus der Praxis
Umweltschaden in einer Zweigstelle
In einer Zweigstelle eines Unternehmens kommt es zu einem Umweltschaden. Da die VGH Betriebshaftpflicht für alle Betriebsstätten in Deutschland gilt, greift der Versicherungsschutz auch hier.
Umweltschaden auf einem landwirtschaftlichen Betrieb
Bei einem landwirtschaftlichen Betrieb kommt es zu einem Umweltschaden durch Düngemittel. Die Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Basisversicherung der VGH übernimmt die Sanierungskosten.
Die Stärken auf einen Blick
| ✓ Stärken der VGH Betriebshaftpflicht | 📊 Zahlen & Fakten |
|---|---|
| Schutz für alle Betriebsstätten in Deutschland | Empfohlene Mindestdeckung 3 Mio. € |
| Umweltschaden-Basisversicherung inklusive | Landwirtschafts-Standard 5 Mio. € |
| Eigenes Konzept für Land- und Forstwirte | Grunddeckung und umfassender Schutz wählbar |
Kurz zusammengefasst
Die VGH eignet sich besonders für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten in Deutschland sowie für Landwirte, die eine hohe Standarddeckung mit integrierter Umweltdeckung suchen. Was die VGH für Ihren Betrieb kostet, zeigt das Formular auf dieser Seite.