Beitragsbeispiele nach Zielgruppe

Der Beitrag für den Continentale Firmenrechtsschutz ConJure richtet sich nach Zielgruppe und Geltungsbereich. Die folgenden Beispiele dienen zur ersten Einschätzung; das passende Angebot für Ihren Bedarf an Gewerberechtsschutz für Selbstständige liefert unser Formular auf dieser Seite kostenlos.

ConJure Nichtselbstständige

Angestellter mit Privatrechtsschutzbedarf

Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz: ca. 100–180 €/Jahr.

ConJure Selbstständige

Freiberufler ohne Unternehmensbereich

Privat- und Berufsrechtsschutz: ca. 150–250 €/Jahr.

ConJure Firma

Firma mit Unternehmensbereich

Rechtsschutz für Firmen und Freiberufler: ca. 200–400 €/Jahr.

ConJure Vermietung

Vermieter von Gewerbeimmobilien

ConJure für Vermietung: individuell kalkuliert.

Der Tarif ConJure im Überblick

Der Tarif ConJure für die Rechtsschutzversicherung der Continentale ist für Privatpersonen, für das Gewerbe sowie in Sachen Vermietung gültig. Damit deckt ein einziger Tarifname mehrere unterschiedliche Zielgruppen ab, was die Orientierung für Interessenten erleichtert. Folgende Rechtsschutztarife lassen sich innerhalb von ConJure direkt vergleichen: Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige gemäß §26 ARB sowie Privat-, Berufsrechtsschutz für Selbständige gemäß §23 ARB.

  • Ein Tarif, mehrere ZielgruppenPrivat, Gewerbe, Vermietung
  • Klare TrennungNichtselbständige vs. Selbständige
  • Eigenständiger Firmenbereichfür Selbständige mit Unternehmensrisiko
  • Vermieter-Optionfür gewerbliche und private Vermietung

Von DEURAG zur eigenständigen Rechtsschutzsparte

Die Sparte der Rechtsschutzversicherung im Versicherungsverbund Continentale wurde 2002 aufgebaut. Vorher war die Rechtsschutzsparte im erweiterten Versicherungsverbund aus Continentale-Europa-DEURAG angesiedelt, der 1982 bis 1984 gebildet wurde. Diese historische Verbindung zur DEURAG, einem der etablierten deutschen Rechtsschutzspezialisten, hat der Continentale von Beginn an fundiertes Rechtsschutz-Know-how eingebracht, bevor die Sparte eigenständig weitergeführt wurde.

Rechtsschutz für Firmen, Selbstständige und Freiberufler

Für Selbständige und Freiberufler bietet die Continentale zwei unterschiedliche Absicherungsebenen: einen Privat-, Berufsrechtsschutz gemäß §23 ARB zur Absicherung des Privatrechtsschutzes für Selbständige und Freiberufler ohne Rechtsschutz für den Unternehmensbereich, sowie den eigenständigen Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und Freiberuflich Tätige, der auch den Unternehmensbereich abdeckt. Diese klare Trennung erlaubt es Kunden, genau den Umfang zu wählen, der zur eigenen Risikosituation passt.

ConJure für Vermieter

Der Tarif ConJure gilt ausdrücklich auch in Sachen Vermietung und richtet sich damit an Kunden, die Immobilien vermieten – ob privat oder gewerblich. Für Gewerbetreibende, die neben ihrem Kerngeschäft auch Immobilien vermieten, bietet dies die Möglichkeit, verschiedene Rechtsschutzrisiken innerhalb einer Tariflinie zu bündeln.

Für wen sich der Continentale Firmenrechtsschutz besonders eignet

Der Continentale Firmenrechtsschutz ConJure eignet sich besonders für Selbstständige und Freiberufler, die eine klare Trennung zwischen reinem Privat-/Berufsrechtsschutz und einem erweiterten Unternehmensrechtsschutz suchen. Auch Vermieter von Gewerbeimmobilien finden mit der Vermietungs-Option von ConJure ein passendes Angebot innerhalb desselben Tarifsystems.

Für Betriebe, die von der langjährigen Rechtsschutzerfahrung aus dem historischen DEURAG-Verbund profitieren möchten, ist die Continentale eine Option mit soliden Wurzeln im Rechtsschutzgeschäft.

Continentale Firmenrechtsschutz in der Praxis: drei Schadenbeispiele

Beispiel

Rechtsstreit eines Freiberuflers mit einem Auftraggeber

Ein Freiberufler gerät in einen Honorarstreit. Der Rechtsschutz für Firmen und Freiberuflich Tätige übernimmt die Kosten der Durchsetzung.

Beispiel

Streit mit einem Mieter der Gewerbeimmobilie

Ein Vermieter gerät in eine Auseinandersetzung mit einem Mieter. ConJure für Vermietung übernimmt die Kosten der rechtlichen Vertretung.

Beispiel

Berufsrechtsschutz für einen Angestellten

Ein Arbeitnehmer benötigt Rechtsschutz für eine berufliche Auseinandersetzung. Der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige übernimmt die Kosten.

Kontakt und Schadenservice beim Continentale Firmenrechtsschutz

Die Continentale bietet Kunden über ihr breites Produktportfolio persönliche Beratung zur passenden ConJure-Variante für die jeweilige Zielgruppe.

Continentale Sachversicherung AG

TarifConJure
Internetcontinentale.de
KonzernContinentale Versicherungsgruppe

Die Stärken auf einen Blick

✓ Stärken📊 Zahlen & Fakten
Ein Tarif (ConJure) für Privat, Gewerbe und VermietungEigenständige Rechtsschutzsparte seit 2002
Klare Trennung zwischen Privat- und UnternehmensrechtsschutzHistorische Wurzeln im Verbund Continentale-Europa-DEURAG (1982-1984)
Spezielle Vermieter-Option innerhalb des TarifsystemsTeil der Continentale Versicherungsgruppe

Worauf es beim Abschluss ankommt

Beim Erstabschluss eines Continentale Firmenrechtsschutzes lohnt sich eine bewusste Tarifwahl:

  • Selbstständige sollten prüfen, ob der Unternehmensbereich mitversichert werden muss
  • Vermieter sollten die ConJure-Vermietungsoption explizit mitbeantragen
  • Angestellte mit reinem Privatrechtsschutzbedarf finden mit §26 ARB die passende Variante
  • Freiberufler ohne Unternehmensrisiko können mit dem schlankeren §23-ARB-Tarif Kosten sparen

Für wen sich der Continentale Firmenrechtsschutz besonders eignet

Der Continentale Firmenrechtsschutz ConJure eignet sich besonders für Selbstständige, Freiberufler und Vermieter, die einen flexiblen Tarif mit klarer Abstufung zwischen Privat- und Unternehmensrisiko suchen. Wie günstig der Continentale Firmenrechtsschutz für Ihre Situation abschneidet, ermitteln wir kostenlos über das Formular auf dieser Seite.