Keine allgemeine Versicherungspflicht in Deutschland

Eine allgemeine Versicherungspflicht für Unternehmen gibt es in Deutschland nicht. Für bestimmte reglementierte Berufe schreibt der Gesetzgeber jedoch eine Berufshaftpflichtversicherung verbindlich vor – meist verbunden mit einer gesetzlich festgelegten Mindestversicherungssumme, unterhalb derer keine Berufszulassung erteilt wird.

Berufe mit gesetzlicher Berufshaftpflicht-Pflicht

Zu den Berufsgruppen mit gesetzlicher Versicherungspflicht zählen unter anderem Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare sowie approbierte Ärzte und Apotheker. Bei Architekten und Ingenieuren ergibt sich die Pflicht häufig aus den Berufsordnungen der jeweiligen Landeskammer.

  • Rechtsanwältegesetzlich verpflichtet
  • Steuerberatergesetzlich verpflichtet
  • Notaregesetzlich verpflichtet
  • Wirtschaftsprüfergesetzlich verpflichtet
  • Approbierte ÄrzteKammerrecht
  • Apothekerplus Produkthaftpflicht
  • ArchitektenLandeskammer
  • Beratende IngenieureLandeskammer

Sonderfälle: Apotheker, Sicherheitsdienste & Co.

Für Apotheker kommen neben der Berufshaftpflicht weitere Pflichten hinzu: Nach § 94 Arzneimittelgesetz ist häufig eine Produkthaftpflichtversicherung erforderlich, sofern eine Stellung als pharmazeutischer Unternehmer vorliegt. Nach § 11a Apothekengesetz ist zudem bei Medikamentenversand eine Transportversicherung vorgeschrieben. Auch für Wach- und Sicherheitsdienste schreibt die Bewachungsverordnung eine Haftpflichtversicherung verbindlich vor.

Betriebshaftpflicht: freiwillig, aber oft verlangt

Die Betriebshaftpflicht ist trotz ihres Namens für die meisten Unternehmen keine gesetzliche Pflichtversicherung. In der Praxis verlangen jedoch viele Auftraggeber, Vermieter und Ausschreibungen den Nachweis einer Betriebshaftpflicht, sodass sie faktisch kaum verzichtbar ist – besonders im Bauhandwerk, Handel und in der Gastronomie.

Konsequenzen bei fehlendem Versicherungsschutz

Wird eine vorgeschriebene Berufshaftpflicht nicht abgeschlossen oder nicht nachgewiesen, drohen je nach Berufsgruppe der Verlust der Zulassung, ein Berufsverbot oder Bußgelder durch die zuständige Kammer. Für nicht reglementierte Berufe ohne gesetzliche Pflicht gilt: Wer im Schadenfall keinen Versicherungsschutz hat, haftet in der Regel mit dem gesamten Privatvermögen.

Zwei Beispiele aus der Praxis

Beispiel

Steuerberater weist Pflichtversicherung nach

Ein neu zugelassener Steuerberater muss der Kammer den Nachweis der vorgeschriebenen Berufshaftpflicht mit Mindestversicherungssumme erbringen, bevor die Zulassung erteilt wird.

Beispiel

Handwerksbetrieb ohne gesetzliche Pflicht, aber mit Auftraggeberanforderung

Ein Handwerksbetrieb ist zwar nicht gesetzlich zur Betriebshaftpflicht verpflichtet, benötigt aber für eine Ausschreibung den Nachweis einer bestehenden Police.

Pflichtberufe auf einen Blick

BerufsgruppeRechtsgrundlage
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notarejeweiliges Berufs- bzw. Kammerrecht
Approbierte ÄrzteHeilberufe-Kammergesetz der Länder
ApothekerKammerrecht, ggf. AMG und ApoG
Architekten, beratende IngenieureBerufsordnung der Landeskammer
Wach- und SicherheitsdiensteBewachungsverordnung

Kurz zusammengefasst

Eine Gewerbeversicherung Pflicht besteht nur für bestimmte reglementierte Berufe, während die Betriebshaftpflicht in den meisten Fällen freiwillig, aber dennoch dringend empfehlenswert ist. Über das Formular auf dieser Seite erhalten Sie ein individuelles, kostenloses Angebot passend zu Ihrer Tätigkeit.