Beitragsbeispiele nach Zielgruppe
Die AXA bietet über wenige Risikofragen eine Versicherungssumme bis 1 Million Euro für die Vermögensschadenhaftpflicht an. Die folgenden Beispiele dienen zur ersten Einschätzung; das passende Angebot für Ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung liefert unser Formular auf dieser Seite kostenlos.
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Vermögensschadenhaftpflicht: individuell kalkuliert.
Unternehmens-/Personalberater
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: ca. 300–600 €/Jahr.
Sachverständiger oder Gutachter
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: individuell kalkuliert.
Vermögensschadenhaftpflicht für Insolvenzverwalter
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA bietet Versicherungsschutz für die nach der Insolvenzordnung erlaubten (vorläufigen) Tätigkeiten als Sachverständiger, Gutachter, Insolvenz- oder Sonderverwalter, Sachwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses, Unternehmensleiter im Rahmen der Eigenverwaltung gemäß §§ 270-285 InsO oder als Verfahrenskoordinator im Rahmen der Insolvenz einer Unternehmensgruppe nach § 3e InsO.
- Umfassender Schutz bei Gutachtenerstellungdes vorläufigen Insolvenzverwalters
- Kalkulations- und Organisationstätigkeitenim Rahmen der Betriebsfortführung mitversichert
- Öffentlich-rechtliche Ansprüchenach §§ 34, 69 Abgabenordnung
- AGG-Ansprüche mitversichertnach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Unternehmens- und Personalberater
Die Tätigkeit eines Unternehmens- und Personalberaters ist sehr breit gefächert. Durch die Vielzahl der Beratungsgebiete wächst die Komplexität der angebotenen Leistungen. Fehler lassen sich dabei nicht immer vermeiden, aber die finanziellen Folgen. Die AXA Vermögensschadenhaftpflicht bietet umfassenden Versicherungsschutz durch Absicherung aller branchenüblichen Tätigkeiten ohne Eingrenzung auf bestimmte Beratungsfelder, inklusive der Mitwirkung bei der Umsetzung von Beratungsergebnissen (Interimsmanagement).
AGG-Ansprüche und öffentlich-rechtliche Haftung
Versicherungsschutz besteht bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, insbesondere Ansprüchen aus §§ 34, 69 Abgabenordnung, sowie bei Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Diese Bausteine sind besonders für Berater relevant, die im Rahmen ihrer Tätigkeit auch personalbezogene Entscheidungen begleiten oder in behördennahen Kontexten tätig sind.
Vertrauensschäden durch Angestellte
Ein besonderer Baustein ist die Mitversicherung von vorsätzlichen Vermögensstraftaten (Vertrauensschäden), die von Angestellten des Unternehmens- bzw. Personalberaters begangen werden. Zusätzlich bietet die AXA Abwehrschutz bei Vorwürfen wegen wissentlicher Pflichtverletzung – ein Baustein, der bei vielen Standardtarifen fehlt.
Für wen sich die AXA Vermögensschadenhaftpflicht besonders eignet
Die AXA Vermögensschadenhaftpflicht eignet sich besonders für Insolvenzverwalter, Sachverständige und Gutachter, die im Rahmen der Insolvenzordnung tätig sind, sowie für Unternehmens- und Personalberater mit breitem Tätigkeitsspektrum. Die Mitversicherung von AGG-Ansprüchen und Vertrauensschäden macht das Angebot besonders für Berater mit Personalbezug interessant.
Mit einer Versicherungssumme bis 1 Million Euro und einem vereinfachten Antragsmodell über wenige Risikofragen ist die AXA-Police zudem für Neugründer im Beratungsbereich attraktiv.
AXA Vermögensschadenhaftpflicht in der Praxis: drei Schadenbeispiele
Fehlerhaftes Gutachten eines Insolvenzverwalters
Ein vorläufiger Insolvenzverwalter erstellt ein unzureichendes Gutachten. Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt die Kosten der Ansprüche aus dem Fehler.
AGG-Anspruch bei einer Personalberatung
Ein Personalberater wird mit einem Anspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz konfrontiert. Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt die Kosten der Abwehr.
Vertrauensschaden durch einen Angestellten
Ein Angestellter eines Beratungsunternehmens begeht eine vorsätzliche Vermögensstraftat gegenüber einem Kunden. Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt die Kosten des Vertrauensschadens.
Kontakt und Schadenservice bei der AXA Vermögensschadenhaftpflicht
Die AXA bietet spezialisierte Beratung zur passenden Zusammenstellung der Vermögensschadenhaftpflicht für Insolvenzverwalter, Gutachter und Berater.
AXA Versicherung AG
Die Stärken auf einen Blick
Wer eine Vermögensschaden-Haftpflicht bei der AXA abschließt, profitiert von einem Anbieter, der seine Vermögensschaden-Haftpflicht-Produkte gezielt auf Insolvenzverwalter und Berater zuschneidet.
| ✓ Stärken | 📊 Zahlen & Fakten |
|---|---|
| Spezialisiert auf Insolvenzverwalter-Tätigkeiten nach InsO | Versicherungssumme bis 1 Mio. € über vereinfachtes Antragsmodell |
| AGG-Ansprüche und Vertrauensschäden mitversichert | Keine Eingrenzung auf bestimmte Beratungsfelder |
| Abwehrschutz bei wissentlicher Pflichtverletzung | Mitwirkung bei Interimsmanagement abgesichert |
Worauf es beim Abschluss ankommt
Beim Erstabschluss einer AXA Vermögensschadenhaftpflicht lohnt sich eine bewusste Vorgehensweise:
- Insolvenzverwalter sollten die exakte Tätigkeitsbeschreibung nach InsO im Antrag angeben
- Berater mit Personalbezug sollten die AGG-Mitversicherung aktiv prüfen
- Bei Beschäftigung von Mitarbeitern die Mitversicherung von Vertrauensschäden beachten
- Die Versicherungssumme von bis zu 1 Mio. € gegen den individuellen Bedarf abgleichen
Für wen sich die AXA Vermögensschadenhaftpflicht besonders eignet
Die AXA Vermögensschadenhaftpflicht eignet sich besonders für Insolvenzverwalter, Sachverständige und Unternehmens-/Personalberater, die eine flexible Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ohne Eingrenzung auf bestimmte Beratungsfelder suchen. Wie günstig die AXA Vermögensschadenhaftpflicht für Ihre Tätigkeit abschneidet, ermitteln wir kostenlos über das Formular auf dieser Seite.