Beitragsbeispiele nach Berufsgruppe

Die HDI offeriert Kanzleien mit geringeren Honorarumsätzen besonders günstige Konditionen für die Vermögensschadenhaftpflicht. Die folgenden Beispiele dienen zur ersten Einschätzung; das passende Angebot für Ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung liefert unser Formular auf dieser Seite kostenlos.

HDI Steuerberatung

Steuerberater mit geringem Umsatz

Vermögensschadenhaftpflicht: günstige Einstiegskonditionen.

HDI Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: ca. 400–800 €/Jahr.

HDI Partnerschaft

Partnerschaft mbB

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit Partnermitversicherung: individuell kalkuliert.

Vermögensschadenhaftpflicht für Steuerberater und Kanzleien

Während der täglichen Arbeit als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt können Haftungsrisiken entstehen, die die berufliche Existenz gefährden. Die HDI Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann insbesondere von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten abgeschlossen werden. Für Steuerberater ist Art und Umfang der Absicherung im Steuerberatungsgesetz sowie in der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften geregelt.

  • Für gesetzlich verpflichtete Berufewie Steuerberater
  • Individuelle Risikoanalysedurch HDI-Vermittler
  • Professionelles Schadenmanagementbei Ansprüchen
  • Bundesweite Vermittler vor Ortfür persönliche Beratung

Deckungssummen bis 3 Millionen Euro

HDI bietet Deckungssummen für Vermögensschäden bis 3 Millionen Euro an. Diese vergleichsweise hohe Deckungssumme ist besonders für Kanzleien mit größeren Mandaten oder höherem Schadenpotenzial relevant, etwa bei komplexen wirtschaftsprüferischen oder steuerberatenden Tätigkeiten.

Wahlfreiheit bei der Selbstbeteiligung

HDI lässt die Wahl: Entweder entscheiden sich Kunden für einen festen Selbstbehalt von 750 Euro oder eine prozentuale Selbstbeteiligung. Diese Flexibilität ermöglicht es, den Beitrag individuell an das eigene Budget und Risikoprofil anzupassen.

Echte und unechte Vermögensschäden

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für all diejenigen interessant, die in ihrem Beruf "echte" Vermögensschäden verursachen können. Solche echten Vermögensschäden erwachsen nicht aus einem Personen- oder Sachschaden, sondern entstehen unmittelbar durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil "unechte" Vermögensschäden bereits in der Betriebshaftpflicht mit abgesichert sind, echte Vermögensschäden hingegen nicht.

Für wen sich die HDI Vermögensschadenhaftpflicht besonders eignet

Die HDI Vermögensschadenhaftpflicht eignet sich besonders für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, die eine hohe Deckungssumme bis 3 Millionen Euro und flexible Selbstbeteiligung suchen. Partner in einer Partnerschaft mbB profitieren von der automatischen Mitversicherung, während kleinere Kanzleien mit geringeren Honorarumsätzen von günstigen Einstiegskonditionen profitieren.

HDI Vermögensschadenhaftpflicht in der Praxis: drei Schadenbeispiele

Beispiel

Versäumter Berufungstermin

Ein Mandant verliert den gesamten Gerichtsprozess, weil sein Rechtsanwalt einen Berufungstermin in der zweiten Instanz verstreichen lässt. Es entsteht ein Schaden in fünfstelliger Höhe, den die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt.

Beispiel

Fehler bei der Steuerberatung

Ein Steuerberater übersieht eine Frist bei der Einreichung von Unterlagen, was dem Mandanten einen finanziellen Nachteil verschafft. Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt die Kosten.

Beispiel

Fehlerhaftes Prüfungsurteil eines Wirtschaftsprüfers

Ein Wirtschaftsprüfer erstellt ein fehlerhaftes Prüfungsurteil, das zu finanziellen Verlusten beim Mandanten führt. Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt die Kosten bis zur Deckungssumme.

Kontakt und Schadenservice bei der HDI Vermögensschadenhaftpflicht

HDI-Vermittler beraten individuell und kompetent – von der ersten Risikoanalyse über die Empfehlung eines risikogerechten Versicherungskonzepts bis zum professionellen Schadenmanagement.

HDI Versicherung AG

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KonzernTalanx
Beratungbundesweit über Vermittler vor Ort

Die Stärken auf einen Blick

Kanzleien, die eine Vermögensschaden-Haftpflicht bei der HDI abschließen, profitieren von einer auf Freiberufler zugeschnittenen Vermögensschaden-Haftpflicht mit hoher Deckungssumme.

✓ Stärken📊 Zahlen & Fakten
Hohe Deckungssumme bis 3 Mio. € für VermögensschädenSpeziell für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
Wahlfreiheit zwischen festem und prozentualem SelbstbehaltSelbstbehalt-Option bei 750 €
Günstige Konditionen für Kanzleien mit geringem UmsatzPartner in Partnerschaft mbB automatisch mitversichert

Worauf es beim Abschluss ankommt

Beim Erstabschluss einer HDI Vermögensschadenhaftpflicht lohnt sich eine bewusste Vorgehensweise:

  • Steuerberater sollten die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beachten
  • Bei größeren Mandaten die Deckungssumme bis 3 Mio. € voll ausschöpfen
  • Zwischen festem Selbstbehalt (750 €) und prozentualer Beteiligung abwägen
  • Partner in einer Partnerschaft mbB sollten die automatische Mitversicherung prüfen

Für wen sich die HDI Vermögensschadenhaftpflicht besonders eignet

Die HDI Vermögensschadenhaftpflicht eignet sich besonders für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, die eine hohe Deckungssumme und flexible Selbstbeteiligung suchen. Wie günstig die HDI Vermögensschadenhaftpflicht für Ihre Kanzlei abschneidet, ermitteln wir kostenlos über das Formular auf dieser Seite.