Vermögensschäden bei Ärzten schon eingeschlossen

Bei der Janitos Berufshaftpflicht für Heilberufe sind Vermögensschäden bereits pauschal gemeinsam mit Personen- und Sachschäden bis zur Regelversicherungssumme von 7,5 Millionen Euro abgedeckt. Für Ärzte und Zahnärzte entfällt damit die Notwendigkeit eines separaten Vertrags.

Für andere Branchen kein eigenständiges Angebot

Wer als Berater, IT-Dienstleister, Architekt oder in einer anderen Branche eine klassische Vermögensschadenhaftpflicht benötigt, findet bei Janitos kein passendes Produkt – das Unternehmen bedient ausschließlich den Heilwesen-Markt. Ein Blick auf spezialisierte Anbieter in unserem Vergleich lohnt sich hier mehr.

Kurz zusammengefasst

Für Ärzte ist die Vermögensschadenkomponente bei Janitos bereits in der Berufshaftpflicht enthalten. Alle anderen Berufsgruppen finden über das Formular auf dieser Seite passende Vermögensschadenhaftpflicht-Angebote anderer Anbieter.