Beitragsbeispiele nach Umsatzgröße

Zurich hat ein vereinfachtes Antragsmodell bis zu einem Jahresnettoumsatz von maximal 2,5 Millionen Euro. Die folgenden Beispiele dienen zur ersten Einschätzung; das passende Angebot für Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung liefert unser Formular auf dieser Seite kostenlos.

Zurich Klein

Kleinunternehmen/Freiberufler

Vermögensschadenhaftpflicht: ca. 200–400 €/Jahr.

Zurich Mittel

Unternehmen bis 2,5 Mio. € Umsatz

Vereinfachtes Antragsmodell: ca. 400–800 €/Jahr.

Zurich Groß

Unternehmen über 2,5 Mio. € Umsatz

Individuelles Antragsmodell: individuell kalkuliert.

Echte versus unechte Vermögensschäden

Dies wird als reiner oder echter Vermögensschaden bezeichnet, der entsteht, wenn ein Kunde direkt einen finanziellen Verlust erleidet, ohne dass ein Sach- oder Personenschaden entstanden ist. Ein Beispiel: Ein Unternehmensberater erstellt für einen Kunden aufgrund fehlerhafter Beurteilung von Daten eine fehlerhafte Grundlage für eine Investitionsentscheidung, wodurch dem Kunden erhebliche finanzielle Verluste entstehen. In einem solchen Schadenfall greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und übernimmt die Kosten, die durch den Beratungsfehler entstanden sind.

  • Echter Vermögensschadenreiner finanzieller Verlust ohne Sach-/Personenschaden
  • Unechter VermögensschadenFolge eines Sach- oder Personenschadens
  • Nur echte Schäden abgedecktdurch Vermögensschadenhaftpflicht
  • Unechte Schädenüber zusätzliche Betriebshaftpflicht

Ein unechter Vermögensschaden liegt hingegen vor, wenn er als Folge eines Sach- oder Personenschadens entsteht. Beispiel: Ein Besucher rutscht in der Firma auf einem glatten Boden aus und bricht sich dabei ein Bein. Kann die Person mehrere Wochen nicht arbeiten und entsteht dadurch ein Verdienstausfallschaden, handelt es sich um einen unechten Vermögensschaden – dieser wird nur durch eine zusätzliche Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Vereinfachtes Antragsmodell bis 2,5 Mio. €

Zurich hat ein vereinfachtes Antragsmodell bis zu einem Jahresnettoumsatz von maximal 2,5 Millionen Euro. Kleinere und mittlere Beratungsunternehmen profitieren dadurch von einem unkomplizierten Abschlussprozess ohne umfangreiche Risikofragen, während größere Unternehmen ein individuell zugeschnittenes Angebot erhalten.

Was die Zurich Vermögensschadenhaftpflicht nicht zahlt

Vorsätzliche Handlungen – Schäden, die absichtlich verursacht wurden, sind von der Versicherung ausgeschlossen. Strafbare Handlungen wie Betrug werden ebenfalls nicht übernommen. Vertragliche Erfüllungsansprüche deckt die Versicherung nicht ab, wenn diese nicht auf einen Beratungsfehler zurückzuführen sind. Unechte Vermögensschäden, die indirekt durch Personen- oder Sachschäden entstehen, werden nur durch eine zusätzliche Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Die richtige Versicherungssumme wählen

Die Höhe der Versicherungssumme für eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung sollte ausreichend sein, um existenzbedrohende Forderungen abzudecken. Gerade bei Beratungstätigkeiten mit hohem finanziellem Handlungsspielraum – etwa bei Investitionsentscheidungen – kann ein einzelner Fehler schnell zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen.

Für wen sich die Zurich Vermögensschadenhaftpflicht besonders eignet

Die Zurich Vermögensschadenhaftpflicht eignet sich besonders für Unternehmensberater und andere beratend Tätige, die echte Vermögensschäden verursachen können, sowie für kleinere und mittlere Unternehmen bis 2,5 Millionen Euro Jahresnettoumsatz, die vom vereinfachten Antragsmodell profitieren möchten.

Zurich Vermögensschadenhaftpflicht in der Praxis: drei Schadenbeispiele

Beispiel

Fehlerhafte Investitionsempfehlung

Ein Unternehmensberater erstellt aufgrund fehlerhafter Datenbeurteilung eine falsche Investitionsgrundlage. Der Kunde erleidet finanzielle Verluste, die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt die Kosten.

Beispiel

Sturz mit Verdienstausfall (unecht)

Ein Besucher rutscht in der Firma aus und kann mehrere Wochen nicht arbeiten. Dieser unechte Vermögensschaden wird über die Betriebshaftpflicht, nicht die Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt.

Beispiel

Existenzbedrohende Forderung

Ein Berater sieht sich einer hohen Schadenersatzforderung ausgesetzt. Die ausreichend hohe Versicherungssumme der Zurich-Police schützt vor der Existenzgefährdung.

Kontakt und Schadenservice bei der Zurich Vermögensschadenhaftpflicht

Die Zurich Gruppe Deutschland bietet Geschäftskunden ein vereinfachtes Antragsmodell für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie individuelle Beratung bei größerem Umsatzvolumen.

Zurich Gruppe Deutschland

Internetzurich.de
ProduktbereichGeschäftskunden Haftpflichtversicherung

Die Stärken auf einen Blick

Wer eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit klarer Abgrenzung zwischen echten und unechten Schäden sucht, findet bei Zurich eine transparente Vermögensschaden-Haftpflicht mit vereinfachtem Antragsmodell.

✓ Stärken📊 Zahlen & Fakten
Vereinfachtes Antragsmodell bis 2,5 Mio. € JahresnettoumsatzKlare Abgrenzung echter/unechter Vermögensschäden
Deckt gezielt Beratungs- und Investitionsfehler abAusschlüsse klar definiert (Vorsatz, Straftaten)

Für wen sich die Zurich Vermögensschadenhaftpflicht besonders eignet

Die Zurich Vermögensschadenhaftpflicht eignet sich besonders für Unternehmensberater und kleinere bis mittlere Unternehmen, die ein vereinfachtes Antragsmodell und eine klare Abgrenzung zwischen echten und unechten Vermögensschäden suchen. Als Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit transparenter Vermögensschaden-Haftpflicht-Struktur überzeugt Zurich besonders bei Beratungsrisiken. Wie günstig die Zurich Vermögensschadenhaftpflicht für Ihre Tätigkeit abschneidet, ermitteln wir kostenlos über das Formular auf dieser Seite.